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   OLG Celle, 10.05.2010 - 10 WF 147/10   

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https://dejure.org/2010,5224
OLG Celle, 10.05.2010 - 10 WF 147/10 (https://dejure.org/2010,5224)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2010 - 10 WF 147/10 (https://dejure.org/2010,5224)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 10 WF 147/10 (https://dejure.org/2010,5224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilfe: Hauptantrag im Gewaltschutzverfahren neben einstweiliger Anordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 51 Abs. 3 FamFG; § 76 FamFG; § 214 FamFG
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei gleichzeitiger Anbringung eines Hauptsacheantrags und eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei gleichzeitiger Anbringung eines Hauptsacheantrags und eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei gleichzeitiger Anbringung eines Hauptsacheantrags und eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Verfahrenskostenhilfe für Hauptsacheantrag in Gewaltschutzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 82
  • MDR 2010, 1212
  • FamRZ 2010, 1586
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 WF 32/17

    Verfahrenskostenhilfe in Gewaltschutzsachen: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Dies gilt vor allem dann, wenn die auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gerichteten Anträge des Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung inhaltsgleich sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11, juris Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2010 - 10 WF 147/10, juris Rn. 5; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 07.11.2013 - 4 WF 242/13, juris Rn. 13; a.A. OLG München, Beschluss vom 14.02.2012 - 26 WF 128/12, juris Rn. 12 für den Fall, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren noch nicht absehbar ist, ob der Antragsgegner die Entscheidung ohne Weiteres hinnehmen wird; a. A. auch OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2009 - 10 WF 274/09, juris Rn. 14 bei dreimonatiger Befristung im Verfahren auf einstweilige Anordnung und unbefristetem Antrag in der Hauptsache).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11

    Gewaltschutzsachen: Hauptsacheantrag neben Antrag auf einstweilige Anordnung

    Wie hier haben das OLG Celle (FamRZ 2010, 1586 = NJW-RR 2011, 82 = MDR 2010, 1212 und das OLG Zweibrücken (FamRZ 2010, 666 = NJW 2010, 540) entschieden.
  • OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Gewaltschutzverfahren

    Einerseits wird die Meinung vertreten, dass, falls antragsgemäß die Gewaltschutzsache durch einstweilige Anordnung entschieden wurde, für einen zeitgleich eingereichten Hauptsacheantrag, der auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichtet ist, Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit nicht zu bewilligen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, Aktenzeichen 2 WF 215/09; OLG Celle, Beschluss vom 10.5.2010, Aktenzeichen 10 WF 147/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.7.2011, Aktenzeichen 3 WF 150/11).
  • OLG München, 04.10.2011 - 2 WF 1551/11

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines

    Während insbesondere bei Gewaltschutzverfahren die Mutwilligkeit vereinzelt bejaht worden ist, wenn effektiver Rechtsschutz bereits durch die einstweilige Anordnung erreicht wurde (so OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 666; OLG Celle FamRZ 2010, 1586; a.A. OLG Hamm FamRZ 2010, 825), wird auch vertreten, dass die parallele Rechtsverfolgung in der Regel nicht mutwillig sei (OLG Frankfurt/M FamRZ 2011, 661) und die Wahlmöglichkeit der Verfahrensautonomie der Beteiligten entspreche (OLG Jena FamRZ 2011, 491).
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